Lehrlingsmediation
"Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man etwas lernen kann, so früh wie möglich zu machen."
(Winston Churchill)
Betreuung von Lehrlingen im Falle einer (drohenden) Lehrvertragsauflösung
Die Lehrlingsmediation ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um die Auflösung eines Lehrvertrages geht. In vielen Fällen kann es bereits zu einem früheren Zeitpunkt (am besten ca. 3 Monate vor der drohenden Auflösung) sinnvoll sein, einen Coach hinzuzuziehen. Als LehrherrIn geben Sie damit Ihren Lehrlingen eine zweite Chance - und damit die Möglichkeit zur Verbesserung.
Bei einer frühzeitigen Lehrlingsmediation können Lehrherr oder Lehrherrin die Erwartungen und Vorstellungen auf Seiten der Lehrlinge hinterfragen, Generationsprobleme und Missverständnisse, z.B. in der Kommunikation, ausräumen und nicht zuletzt auch das Thema Unterforderung/Überforderung beim Gegenüber ausloten. Für die Lehrlinge ist ein solcher Stärken/Schwächen-Abgleich hilfreich bei der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit ebenso wie in Hinblick auf die berufliche Zukunft.
Die genauen gesetzlichen Regelungen und Fristen für die Beauftragung von MediatorInnen sind im Link zum RIS (Rechts Informations System des Bundeskanzleramtes) Gesetzesnummer=10006276 festgelegt. Nähere Informationen zur Vorgehensweise bei Ausbildungsauflösung bzw. Ausbildungsübertritt findet sich in den entsprechenden Formularen für Wien www.wkw.at Wien bzw. Niederösterreich portal.wko.at oder im Informationsblatt für Lehrlingsmediation (Ausbildungsübertritt - einseitige außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses (§15a BAG) der WKO, das sie hier bei der WKO als PDF downloaden können.
Eingetragene Lehrlingsmediatorin Mag. Renate Strommer ( www.lehrlingsmediation.info )